Vor Reiseantritt Temporegeln beachten

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Mit Beginn der Hauptreisezeit hat der ADAC die aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen im europäischen Ausland in einer Übersicht zusammengestellt. Autofahrer sollten sich vor Reiseantritt über die speziellen Gegebenheiten im Urlaubsland schlau machen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts haben die meisten Länder Europas mit Deutschland gemein. Bereits bei 48 km/h sollte man in Großbritannien den Fuß vom Gaspedal nehmen. Zwischen 40 und 60 km/h variiert die Höchstgeschwindigkeit innerorts in Mazedonien. In Polen dürfen zwischen 23 und 5 Uhr 60 km/h gefahren werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften variieren die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten in Europa zwischen 80 und 90 km/h. In Österreich und Finnland sind 100 km/h erlaubt. Für vierspurige Schnellstraßen, welche extra ausgewiesen sind, gelten Sonderregelungen. Hier dürfen zwischen 110 und 120 km/h gefahren werden.

Auf europäischen Autobahnen sind meist 130 km/h erlaubt. In Norwegen sind es dagegen nur 100 km/h. In Schweden sind je nach Beschilderung zwischen 110 und 120 km/h gestattet. Am schnellsten voran kommt man mit 140 km/h in Polen.

(Foto: Auto-Medienportal.NET/ADAC)

Ferienstart: Reifen kontrollieren

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Continental empfiehlt den Kraftfahrern, vor dem Start in die Ferien, ihre Reifen unter die Lupe zu nehmen. Es sollten mindestens 3 mm Profiltiefe vorhanden sein, so dass auch bei nasser Fahrbahn eine sichere Straßenlage gewährleistet ist. Zeigen sich Beulen oder Profilausbrüche auf der Lauffläche, sollte man einen Fachmann um Rat fragen.

Auch den Luftdruck der Reifen sollte man vor Urlaubsantritt überprüfen. Ist der Wagen voll beladen, wird ein höherer Luftdruck benötigt. Die Werte werden von den Herstellern individuell vorgegeben und sind auf einem Aufkleber im Handschuhfach, der Tankklappe oder am Türholm oder in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges zu finden. Der richtige Reifendruck gewährleistet einen niedrigen Rollwiderstand, dies hilft, gerade auf längeren Strecken, Benzin einzusparen.

Auch das Ersatzrad sollte beim Luftdruck-Check nicht außen vor bleiben. Nicht nur beim eigenen Wagen, auch beim Mietwagen im Feriendomizil kann es nicht schaden, den Luftdruck zu kontrollieren und einen Blick auf den Zustand der Bereifung zu werfen. Die genauesten Ergebnisse werden erziehlt, wenn der Pneu noch relativ kalt ist.

(Foto: Auto-Medienportal.NET/Continental)

Kfz-Versicherung: Vergleichsportale im Test

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Meist sind die Dinge nicht so einfach und unkompliziert wie sie scheinen. Auch bei den Verbleichsportalen im Internet könnte man durchaus davon ausgehen. Per Mausklick die günstigste Kfz-Versicherung zu finden – leichter gesagt, als getan. Das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern hat im Auftrag der HUK-Coburg sieben Portale unter die Lupe genommen. In keinem der Fälle wurde auf Anhieb der günstigste Tarif angezeigt. Eine konkrete Anbieterempfehlung können Dr. Fred Wagner und Dr. Florian Elert vom Goslar Institut nicht geben, dafür haben sie einen Tipp parat: für die Suche sollte man immer mehrere Portale nutzen,

Der in Köln vorgestellten Untersuchung liegen neun unterschiedliche Leistungskriterien zugrunde. Hinzu kamen 15 verschiedene Versicherungsnehmer, fiktiv aber repräsentativ. Entwarnung gibt es in Sachen Seriösität, wenn es sich auch nur um ein reines Versicherungsportal handelte. Die restlichen sechs Portale waren eine allgemeine Vermittlungsplattform und kenntlich gemachte Makler.

Das für die Anfragen nicht automatisch die günstigsten Preise genannt werden, hängt mit den unterschiedlichen Parametern der einzelnen Anbieter zusammen. Dies fängt schon bei der Auswahl und Anzahl der abgeglichenen Versicherungsgesellschaften an, deren Zahl zwischen 20 und 70 schwankt. Hinzu kommen Differenzen bei den Tarifmerkmalen, welche abgefragt werden. Hier ergibt sich eine Spannbreite zwischen 60 und 124. Tendenziell lässt sich erkennen: je geringer die Abfragen, umso günstiger kann im Zweifelsfall der Tarif ausfallen. Zwei Portale lieferten 4x den günstigsten Preis. Jedes Portal schaffte dies bei mindestens einer Anfrage. Zwischen 8,3 und 28,8% lagen die Unterschiede pro Portal für die drei günstigsten Tarife der 15 fiktiven Musterkunden.

Abhängig ist vieles nicht zuletzt vom persönlichen Leistungsanspruch. Bei der Studie wurden 470 Fälle von Übererfüllung entdeckt. Dies bedeutet, der Kunde war zum Beispiel gegen Wildunfälle versichert, obwohl er dies nicht in seiner Anfrage angegeben hatte. Ebenso sind 152 Negativabweichungen zu verzeichnen. Hier erfüllte die Versicherung nicht alle Kundenwünsche. Bei der Auswertung der Studie ergab sich, dass die Portale mit den häufigsten Negativabweichungen die niedrigsten Durchschnittspreise bei den günstigsten Tarifen aufweisen.

Gab es auch einige Unzulänglichkeiten, die Versicherungswissenschaftler sind sich einig: Vergleichsportale sorgen für mehr Transparenz auf dem Markt. Ob der günstigste Tarif letztlich gefunden wird, hängt vom individuellen Fall ab oder auch von der Anzahl der genutzten Portale.

(Foto: Auto-Medienportal.NET)

Ausweispflicht für Haustiere im Ausland

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Bald beginnt die Urlaubssaison und wer seine Vierbeiner mit in die Ferien nehmen möchte, sollte entsprechende Vorbereitungen treffen. Der ADAC hat eine Übersicht mit allen Besonderheiten zum Thema Hunde und Katzen und nötige Grenzpapiere zusammengestellt.

Innerhalb der EU dürfen Mieze und Bello mit EU-Heimtierausweis, aktueller Tollwut-Schutzimpfung und Mikrochip mitreisen. Bis zum 2. Juli 2011 greift eine Übergangsregeleung, welche statt Mikrochip auch eine Tätowierung als Tierkennzeichnung duldet.

Den EU-Heimtierausweis stellen die Tierärzte aus. Das Dokument enthält Angaben über Tier und Besitzer und Nachweise über alle durchgeführten Impfungen. Die Erstimpfung gegen Tollwut muss bei deutschen Haustieren mindestens 21 Tage vor Reisebeginn  erfolgt sein. Wurde regelmäßig nachgeimpft, entfällt diese Frist. Bis 31. Dezember 2011 gelten härtere Auflagen in Großbritannien, Schweden, Irland, Malta oder Finnland. Zusätzlich zur Tollwut-Impfung werden Maßnahmen gegen Zecken und Bandwurm, sowie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis vorausgesetzt.

Wer in Nicht-EU-Länder reisen möchte, sollte sich vor der Abreise nach den länderspezifischen Regelungen erkundigen. Für Liechtenstein und die Schweiz genügen die auch für die EU gängigen Vorraussetzungen.

Bei der Wiedereinreise aus der EU in im Tollwut-Status gleichgestellte Länder, z.B. Ausralien, USA oder Kanada, gelten die EU-Bestimmungen. Bei der Ausreise aus Ländern ohne gleichgesetzten Tollwut-Status ist es notwendig, noch vor der Abreise aus Deutschland bei seinem Hautier einen Tollwut-Antikörpertest durchzuführen. Dies gilt für Länder wie Albanien, Tunesien, Mazedonien oder die Türkei. Der Test darf frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt werden.

(Foto: Auto-Medienportal.NET/ADAC)

Unfall: Zettel am Fahrzeug nicht genug

Einen Zettel mit der Schilderung des Unfallhergangs und der Adresse bei einem Parkunfall an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeuges zu hinterlassen, ist nicht ausreichend. Wer nicht die Polizeit ruft oder auf den Fahrer des zu Schaden gekommenen Wagens wartet, begeht Fahrerflucht und somit eine Straftat, welche nicht unerhebliche Folgen mit sich bringt. Der ADAC warnt: unterlaubtes Entfernen vom Unfallort kann, neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, auch den Führerschein kosten.

Bei Schäden in Höhe von bis zu 600 Euro erhält der Verursacher meist eine Geldstrafe. Werden Schäden von bis zu 1 200 Euro am geschädigten Fahrzeug festgestellt, muss der flüchtige Verursacher mit sieben Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts und meist auch mit drei Monaten Führerscheinentzug rechnen. Liegt der Schaden bei mehr als 1 200 Euro, wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr eingezogen. Kommen Menschgen zu Schaden und der Unfallverursacher entfernt sich vom Tatort, muss er mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Zustätzlich zu den strafrechltichen Folgen erlischt der Versicherungsschutz des Unfallfahrers. Der eigene Schaden wird nicht durch die Kasko bezahlt, für den regulierten Fremdschaden nimmt die Haftpflicht bis zu 5 000 Euro Regress.

Der ADAC rät allen Unfallverursachern, umgehend die Polizei zu verständigen oder am Unfallort auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeuges zu warten. Wer ohne Handy unterwegs ist, sollte mindestens eine halbe Stunde am Unfallort bleiben, bevor er zur zuständigen Polizeidienststelle fährt. Diese wird den Unfall aufnehmen und den Halter des zu Schaden gekommenen Wagens verständigen.

Autofahrer oft mit zu geringem Reifendruck unterwegs

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Im Rahmen der Sicherheitsinitiative „Erst Denken – Dann Lenken“ führte Bridgestone im Jahre 2010 an 38 000 Fahrzeugen in neun Ländern der EU Sicherheitskontrollen durch. Die Ergebnisse machten deutlich, dass 7,5% aller Autofahrer mit einem zu niedrigen Reifendruck auf den Straßen unterwegs waren. [Weiterlesen…]

Tachomanipulationen – Vorsicht beim Autokauf

Das Thema ist nicht neu, wohl aber dessen Größenordnung. Ganoven bedienen sich modernster Technik, um den Kilometerstand zu manipulieren und so den Verkaufswert von Gebrauchtwagen zu erhöhen.

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Etwa bei jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen soll der Kilometerstand manipuliert worden sein. Die Münchner Polizei nannte jüngst entsprechende Zahlen. Die Beamten hatten in einer groß angelegten Razzia 150 verdächtige Privatpersonen und Firmen durchsucht. 26 Personen wurden festgenommen. Die Beschuldigten sollen die Tachostände bei Gebrauchtwagen im gehobenen Preissegment im großen Stil manipuliert haben.

Dies wird deutlich am Beispiel einer aus Bulgarien stammenden Bande, welche einen 5er BMW mit einem Tachostand von 700 000 km auf 155 000 km schrumpfen ließen und den vier Jahre alten Wagen für 16 000 Euro veräußerten. Der Auto- und Reiseklub Deutschland spricht von Schäden in Millionenhöhe, welche Gebrauchtwagenhändler jährlich auf Grund gefälschter Tachostände hinnehmen müssen.

Die Täter selbst werden immer professioneller.  Sie wechseln digitale Speicherchips,  bauen spezielle „Kilometer-Filter“ ein oder tauschen Tachokombi-Instrumente aus.

Laien werden diese Manipulationen nur schwer erkennen können. Daher sollte man vor dem Fahrzeugkauf auf das Serviceheft bestehen, welches lückenlos geführt sein sollte. Auch frühere Reparatur- oder Prüfberichte geben Aufschluss über den tatsächlichen Kilometerstand.

Schützen können sich Kunden, indem sie nur bei vertrauenswürdigen Händlern Gebrauchtfahrzeuge kaufen und im Kaufvertrag eine Rücknahme- und Schadensersatzklausel für eine nachgewiesene Tachomanipulation vereinbaren.

(Foto: Auto-Reporter.NET)

Fahrsicherheitstrainig für Biker

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Viele Inhaber eines Motorrad-Führerscheins würden ihr Hobby gern neu beleben. Doch wenn man seine Leidenschaft für das Biken oft über Jahre hinten anstellt, gehen Fahrsicherheit und Routine verloren.

Um Biker für ihr Hobby neu zu motivieren, bieten ADAC und BMW Motorrad Deutschland nun spezielle Fahrertrainings für Wiedereinsteiger an. Die benötigten Fahrzeuge und die Ausrüstung werden gestellt.

Biker können beim Training ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse auffrischen und unter Beweis stellen. Die Gruppen von bis zu acht Teilnehmern werden von erfahrenen Trainern durch den Pylonen-Parcours geleitet. Die Fahrer lernen, mit plötzlichen Hinternissen umzugehen und richtig zu bremsen.

Für das Training bereitgestellt werden die neuesten Modelle von BMW Motorrad. Zur Wahl stehen die für jedes Terrain erprobte F 800 GS, der Klassiker für die Landstraße, die R 1200 R, die spritzige F 800 R oder die kraftvolle Reise-Enduro R 1200 GS. Dazu werden Schutzkleidung, Helm, Handschuhe und Stiefel aus der BMW Motorrad-Kollektion den Teilnehmern ausgehändigt.

Deutschlandweit bieten zwölf ADAC-Fahrsicherheitszentren das Wiedereinstiegstraining für Biker an. ADAC Mitglieder zahlen an den Wochentagen 135 Euro. Für Nichtmitglieder kostet das Training 145 Euro. An den Wochenenden sind 155 Euro bzw. 165 Euro zu zahlen. Nähere Informationen sind unter www.bmw-motorrad.de verfügbar.

(Foto: ADAC/Auto-Reporter.NET)

Unterlassener Hinweis auf Fahrzeugwartung kann Werkstatt teuer kommen

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Nach einem Urteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes ist eine Kfz-Werkstatt während einer Routine-Durchsicht verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn in Kürze, laut Herstellervorschrift, wichtige Fahrzeugteile gewartet oder ausgetauscht werden müssen.

Versäumt die Werkstatt den Hinweis und der Kunde verpasst den Termin, muss die Firma für einen auf Grund des Versäumnisses aufgetretenen Fahrzeugschaden aufkommen. Dies  gilt für einen Zeitraum von weniger als einem Vierteljahr oder für eine Laufleistung von 5 000 km nach erfolgter Inspektion.

Im konkreten Fall hatte die Fahrerin eines Alfa-Romeo bei ihrer Werkstatt eine B-Inspektion durchführen lassen. Das Fahrzeug verfügte über einen Tachostand von 58 393 km. Im Rahmen der Durchsicht wurden Luft- und Ölfilter getauscht und Lampen, Scheinwerfer und Kühlflüssigkeit kontrolliert. Die Werkstatt übersah den Zahnriemen, dessen Überprüfung vom Hersteller nach 60 000 km vorgeschrieben ist. Laut Inspektionsbogen der Werkstatt war kein Wechsel des Steuerriemens fällig.

Durch den wenig später gerissenen Zahnriemen blieb der Wagen mit einem schweren Motorschaden liegen. Das Gericht machte die Werkstatt mit einem Schadenersatz in Höhe von 6 120,84 haftbar.

(Foto:Auto-Reporter.NET)

Frühjahrsputz für Pkws

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Im Rekordwinter 2010/11 landeten Unmengen Salz auf unseren Straßen. Die Salzkristalle lagerten sich am Unterboden oder im Motorraum der Fahrzeuge ab und sollten nun gründlich entfernt werden. Am besten nutzt man hierfür eine professionelle Waschanlage. Eine Motorwäsche sollte ebenso durchgeführt werden, wie eine Unterboden-Pflege. Die Radkästen sollten mit dem Hochdruckreiniger gründlich gesäubert werden.

Auch der Lack der Fahrzeuge kann durch Streu-Split in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Kleine Löcher in der Lackierung lassen sich mit speziellen Lackstiften problemlos ausbessern.

Allianz-Verkehrssicherheitsexperte Christian Weishuber empfiehlt auch eine Überprüfung der Bremsen. Durch Salz- und Schmutzablagerungen, besonders bei langem Winterstand, kann die Bremswirkung gemindert sein. Die Überprüfung durch eine Fachwerkstatt bietet sich an.

Bevor die Sommerbereifung aufgezogenwird, sollte man die erforderliche Profiltiefe überprüfen. Hier gilt die Faustregel: eine 1-Euro-Münze sollte mit dem Rand im Reifenprofil verschwinden. Den letzten Schliff für den Start in die neue Saison verleihen dem Fahrzeug eine gründliche Innenreinigung und eine Lackreinigung und -politur.

(Foto: Allianz/News-Reporter.NET)