Ausweispflicht für Haustiere im Ausland

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Bald beginnt die Urlaubssaison und wer seine Vierbeiner mit in die Ferien nehmen möchte, sollte entsprechende Vorbereitungen treffen. Der ADAC hat eine Übersicht mit allen Besonderheiten zum Thema Hunde und Katzen und nötige Grenzpapiere zusammengestellt.

Innerhalb der EU dürfen Mieze und Bello mit EU-Heimtierausweis, aktueller Tollwut-Schutzimpfung und Mikrochip mitreisen. Bis zum 2. Juli 2011 greift eine Übergangsregeleung, welche statt Mikrochip auch eine Tätowierung als Tierkennzeichnung duldet.

Den EU-Heimtierausweis stellen die Tierärzte aus. Das Dokument enthält Angaben über Tier und Besitzer und Nachweise über alle durchgeführten Impfungen. Die Erstimpfung gegen Tollwut muss bei deutschen Haustieren mindestens 21 Tage vor Reisebeginn  erfolgt sein. Wurde regelmäßig nachgeimpft, entfällt diese Frist. Bis 31. Dezember 2011 gelten härtere Auflagen in Großbritannien, Schweden, Irland, Malta oder Finnland. Zusätzlich zur Tollwut-Impfung werden Maßnahmen gegen Zecken und Bandwurm, sowie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis vorausgesetzt.

Wer in Nicht-EU-Länder reisen möchte, sollte sich vor der Abreise nach den länderspezifischen Regelungen erkundigen. Für Liechtenstein und die Schweiz genügen die auch für die EU gängigen Vorraussetzungen.

Bei der Wiedereinreise aus der EU in im Tollwut-Status gleichgestellte Länder, z.B. Ausralien, USA oder Kanada, gelten die EU-Bestimmungen. Bei der Ausreise aus Ländern ohne gleichgesetzten Tollwut-Status ist es notwendig, noch vor der Abreise aus Deutschland bei seinem Hautier einen Tollwut-Antikörpertest durchzuführen. Dies gilt für Länder wie Albanien, Tunesien, Mazedonien oder die Türkei. Der Test darf frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt werden.

(Foto: Auto-Medienportal.NET/ADAC)

Im Urlaub: Auto mieten

Im Urlaub kann es durchaus vorteilhaft sein, ein wenig mobil zu sein. Erstens ist man nicht an einen Ort gebunden und kann sich frei entscheiden, welches Ausflugsziel an einem Urlaubstag besucht wird. Zweitens macht es natürlich auch Spaß sich selbständig in der näheren Umgebung seines Urlaubsortes umzusehen und dabei auch noch flexibel reagieren zu können. Da sich die Urlaubsziele in vielen Fällen im Ausland befinden und das eigene Auto aus Kostengründen nicht mitgeführt werden kann, bleibt noch die Alternative ein Auto zu mieten. Einen Wagen zu leihen ist grundsätzlich kein Problem, denn die renommierten Anbieter besitzen inzwischen an nahezu allen Orten sogenannte Stationen, in denen mehrsprachige Mitarbeiter den Kunden helfen. [Weiterlesen…]

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

ADAC.jpgDer ADAC klärt anlässlich der anstehenden Urlaubszeit darüber auf, was bei einem Unfall im Ausland zu tun ist: Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert, ein Warndreieck aufgestellt und die Warnweste übergezogen werden. Dann werden mögliche Verletzte versorgt, um anschließend die Polizei zu verständigen. Vom Unfallgegner sind Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung zu notieren, weiter sind Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen. Idealerweise führt man einen europäischen Unfallbericht bei sich.

Ist man verletzt, sollte ein Attest vom Arzt des Reiselandes ausgestellt werden, andernfalls kann es bei Schmerzensgeldforderungen zu Problemen kommen. Im Falle eines Totalschadens soll ein Kfz-Sachverständiger vorm Verschrotten ein Gutachten erstellen. Im eigenen Land wird der Schaden dann bei der Versicherung geltend gemacht – es gelten aber für unterschiedliche Reiseländer verschiedene Methoden, wie beim Unfall vorzugehen ist. Im Zweifelsfall sollte man sich mit dem Automobilclub auseinandersetzen und nachfragen.

TÜV-Plakette kann nur in Deutschland erneuert werden

logo_t__v.jpgIst ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen, müssen Haupt- und Abgasuntersuchung auch hierzulande durchgeführt werden, wenngleich über eine halbe Million Bundesbürger im europäischen Ausland lebt. Es ist eine staatlich geregelte Aufgabe, die Prüfplaketten zu vergeben, sodass ein ausländisches Prüfprotokoll in Deutschland keine Anwendung findet.

Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, erklärt: „Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthalts in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden.“ Der Fahrzeughalter ist in der Pflicht, unverzüglich nach Grenzübertritt nach Deutschland die fällige HU und AU oder Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen – heißt: Die Untersuchungen müssen zwar nicht sofort nach Fristablauf erfolgen, aber ohne schuldhafte Verzögerung durchgeführt werden.