Einen Zettel mit der Schilderung des Unfallhergangs und der Adresse bei einem Parkunfall an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeuges zu hinterlassen, ist nicht ausreichend. Wer nicht die Polizeit ruft oder auf den Fahrer des zu Schaden gekommenen Wagens wartet, begeht Fahrerflucht und somit eine Straftat, welche nicht unerhebliche Folgen mit sich bringt. Der ADAC warnt: unterlaubtes Entfernen vom Unfallort kann, neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, auch den Führerschein kosten.
Bei Schäden in Höhe von bis zu 600 Euro erhält der Verursacher meist eine Geldstrafe. Werden Schäden von bis zu 1 200 Euro am geschädigten Fahrzeug festgestellt, muss der flüchtige Verursacher mit sieben Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts und meist auch mit drei Monaten Führerscheinentzug rechnen. Liegt der Schaden bei mehr als 1 200 Euro, wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr eingezogen. Kommen Menschgen zu Schaden und der Unfallverursacher entfernt sich vom Tatort, muss er mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Zustätzlich zu den strafrechltichen Folgen erlischt der Versicherungsschutz des Unfallfahrers. Der eigene Schaden wird nicht durch die Kasko bezahlt, für den regulierten Fremdschaden nimmt die Haftpflicht bis zu 5 000 Euro Regress.
Der ADAC rät allen Unfallverursachern, umgehend die Polizei zu verständigen oder am Unfallort auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeuges zu warten. Wer ohne Handy unterwegs ist, sollte mindestens eine halbe Stunde am Unfallort bleiben, bevor er zur zuständigen Polizeidienststelle fährt. Diese wird den Unfall aufnehmen und den Halter des zu Schaden gekommenen Wagens verständigen.