Ab heute gelten neue Regelungen zur Kfz-Steuer

Seit heute, dem 1. Juli gelten neue Regeln der Kfz-Steuer, die zur Folge haben, dass besonders saubere Diesel nicht mehr gefördert und Elektroautos ähnlich wie Kleinlaster besteuert werden. Dieselautos mit Euro-6-Einstufung wurden mit einer Steuerbefreiung von 150 Euro p. a. gefördert – das ist nun Geschichte, weil die Bundesregierung gegen das Europarecht verstößt: Finanzielle Anreize für Euro-6-Autos sind nur zulässig, wenn die Abgasstufe Euro-5 für alle Nutzfahrzeuge gilt.

Reine Elektroautos werden durch eine fünfjährige Steuerbefreiung sehr attraktiv, danach werden sie wie ein halbes leichtes Nutzfahrzeug besteuert: 11,25 Euro je angefangene 200 Kilogramm sind es bei Fahrzeugen bis zu 2.000 kg Gesamtgewicht, der so ermittelte Betrag wird halbiert und so ergibt sich die Steuer für Elektroautos.

Holland: Kilometersteuer statt KfZ-Steuer

Niederländische Autofahrer sollen künftig statt einer KfZ-Steuer eine Kilometergebühr bezahlen. Diese wird durchschnittlich zunächst gut drei Cent betragen, wie die von der Regierung beschlossene Reform vorsieht. Später soll sie auf bis zu 6,7 Cent steigen. Hintergrund ist eine gewünschte Verringerung der Abgase sowie auch ein Abnehmen der Staus auf den Straßen des Nachbarlandes. [Weiterlesen…]