Seit heute, dem 1. Juli gelten neue Regeln der Kfz-Steuer, die zur Folge haben, dass besonders saubere Diesel nicht mehr gefördert und Elektroautos ähnlich wie Kleinlaster besteuert werden. Dieselautos mit Euro-6-Einstufung wurden mit einer Steuerbefreiung von 150 Euro p. a. gefördert – das ist nun Geschichte, weil die Bundesregierung gegen das Europarecht verstößt: Finanzielle Anreize für Euro-6-Autos sind nur zulässig, wenn die Abgasstufe Euro-5 für alle Nutzfahrzeuge gilt.
Reine Elektroautos werden durch eine fünfjährige Steuerbefreiung sehr attraktiv, danach werden sie wie ein halbes leichtes Nutzfahrzeug besteuert: 11,25 Euro je angefangene 200 Kilogramm sind es bei Fahrzeugen bis zu 2.000 kg Gesamtgewicht, der so ermittelte Betrag wird halbiert und so ergibt sich die Steuer für Elektroautos.










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