Ist ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen, müssen Haupt- und Abgasuntersuchung auch hierzulande durchgeführt werden, wenngleich über eine halbe Million Bundesbürger im europäischen Ausland lebt. Es ist eine staatlich geregelte Aufgabe, die Prüfplaketten zu vergeben, sodass ein ausländisches Prüfprotokoll in Deutschland keine Anwendung findet.
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, erklärt: „Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthalts in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden.“ Der Fahrzeughalter ist in der Pflicht, unverzüglich nach Grenzübertritt nach Deutschland die fällige HU und AU oder Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen – heißt: Die Untersuchungen müssen zwar nicht sofort nach Fristablauf erfolgen, aber ohne schuldhafte Verzögerung durchgeführt werden.