Der ADAC klärt anlässlich der anstehenden Urlaubszeit darüber auf, was bei einem Unfall im Ausland zu tun ist: Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert, ein Warndreieck aufgestellt und die Warnweste übergezogen werden. Dann werden mögliche Verletzte versorgt, um anschließend die Polizei zu verständigen. Vom Unfallgegner sind Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung zu notieren, weiter sind Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen. Idealerweise führt man einen europäischen Unfallbericht bei sich.
Ist man verletzt, sollte ein Attest vom Arzt des Reiselandes ausgestellt werden, andernfalls kann es bei Schmerzensgeldforderungen zu Problemen kommen. Im Falle eines Totalschadens soll ein Kfz-Sachverständiger vorm Verschrotten ein Gutachten erstellen. Im eigenen Land wird der Schaden dann bei der Versicherung geltend gemacht – es gelten aber für unterschiedliche Reiseländer verschiedene Methoden, wie beim Unfall vorzugehen ist. Im Zweifelsfall sollte man sich mit dem Automobilclub auseinandersetzen und nachfragen.