
Bald beginnt die Urlaubssaison und wer seine Vierbeiner mit in die Ferien nehmen möchte, sollte entsprechende Vorbereitungen treffen. Der ADAC hat eine Übersicht mit allen Besonderheiten zum Thema Hunde und Katzen und nötige Grenzpapiere zusammengestellt.
Innerhalb der EU dürfen Mieze und Bello mit EU-Heimtierausweis, aktueller Tollwut-Schutzimpfung und Mikrochip mitreisen. Bis zum 2. Juli 2011 greift eine Übergangsregeleung, welche statt Mikrochip auch eine Tätowierung als Tierkennzeichnung duldet.
Den EU-Heimtierausweis stellen die Tierärzte aus. Das Dokument enthält Angaben über Tier und Besitzer und Nachweise über alle durchgeführten Impfungen. Die Erstimpfung gegen Tollwut muss bei deutschen Haustieren mindestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgt sein. Wurde regelmäßig nachgeimpft, entfällt diese Frist. Bis 31. Dezember 2011 gelten härtere Auflagen in Großbritannien, Schweden, Irland, Malta oder Finnland. Zusätzlich zur Tollwut-Impfung werden Maßnahmen gegen Zecken und Bandwurm, sowie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis vorausgesetzt.
Wer in Nicht-EU-Länder reisen möchte, sollte sich vor der Abreise nach den länderspezifischen Regelungen erkundigen. Für Liechtenstein und die Schweiz genügen die auch für die EU gängigen Vorraussetzungen.
Bei der Wiedereinreise aus der EU in im Tollwut-Status gleichgestellte Länder, z.B. Ausralien, USA oder Kanada, gelten die EU-Bestimmungen. Bei der Ausreise aus Ländern ohne gleichgesetzten Tollwut-Status ist es notwendig, noch vor der Abreise aus Deutschland bei seinem Hautier einen Tollwut-Antikörpertest durchzuführen. Dies gilt für Länder wie Albanien, Tunesien, Mazedonien oder die Türkei. Der Test darf frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt werden.
(Foto: Auto-Medienportal.NET/ADAC)
Der ADAC klärt anlässlich der anstehenden Urlaubszeit darüber auf, was bei einem Unfall im Ausland zu tun ist: Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert, ein Warndreieck aufgestellt und die Warnweste übergezogen werden. Dann werden mögliche Verletzte versorgt, um anschließend die Polizei zu verständigen. Vom Unfallgegner sind Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung zu notieren, weiter sind Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen. Idealerweise führt man einen europäischen Unfallbericht bei sich.










