Wer sich trotz Volltrunkenheit ans Steuer setzt, muss unter Umständen damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nicht zahlt. Dieses Urteil hat jetzt das Landgericht Dortmund gefällt. Genau wie bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kann die Versicherung auch die Zahlung komplett verweigern. Eine Trunkenheitsfahrt kann jetzt also bald noch teurer und gefährlicher werden, als sie ohnehin schon ist. Was dieses neue Urteil bedeutet und warum es so wichtig sein könnte, erfahrt ihr in unserem Artikel. [Weiterlesen…]
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Stürme, wie es sie das aktuelle Unwetter mit sich bringt, führen zu Fahrzeugschäden und Betroffene fragen sich, wer dafür aufkommt. Grundsätzlich liegen Schäden, die unmittelbar durch Sturm und Hagel zustande kommen, bei der Kaskoversicherung. Die Teilkasko kommt für Schäden auf, die durch den Verlust von Dachpfannen, herabfallende Äste oder umgestürzte Bäume entstehen. Für Schäden, die mittelbar, also selbstverschuldet entstehen, kommt die Teilkasko nicht auf.
Die Vollkaskoversicherung springt in solchen Fällen ein, ebenfalls bei fahrlässigen Schäden. Als Beispiel: Ein Autofahrer ist kurz unaufmerksam und schleudert in ein anderes Auto; dieses wiederum fuhr vorher schon gegen einen umgefallenen Baum.
Ford: Vier Jahre kostenlose Versicherung
Wer noch bis Ende April einen Neuwagen bei Ford kauft, erhält darüber hinaus kostenlos für vier Jahre eine Vollkasko-Versicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung und eine Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Zudem umfasst das Versicherungspaket eine Kaufpreisentschädigung auf 24 Monate bei Totalschaden oder Diebstahl sowie eine Insassen-Unfallversicherung. Zudem bietet der Kölner Autohersteller Ford weiterhin die Ford Flatrate an, die unter anderem eine Auswahl-Finanzierung ab 1,99 Prozent effektivem Jahreszins ohne Anzahlung sowie einen vierjährigen Garantie-Schutzbrief, vier Jahre Mobilitätsgarantie und vier Jahre Wartung und Inspektion bis jeweils 80.000 Kilometern Gesamtlaufleistung beinhaltet.