Urteil: Kaskoversicherung zahlt nicht bei Volltrunkenheit

Wer sich trotz Volltrunkenheit ans Steuer setzt, muss unter Umständen damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nicht zahlt. Dieses Urteil hat jetzt das Landgericht Dortmund gefällt. Genau wie bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kann die Versicherung auch die Zahlung komplett verweigern. Eine Trunkenheitsfahrt kann jetzt also bald noch teurer und gefährlicher werden, als sie ohnehin schon ist. Was dieses neue Urteil bedeutet und warum es so wichtig sein könnte, erfahrt ihr in unserem Artikel. [Weiterlesen…]