Urteil: Kaskoversicherung zahlt nicht bei Volltrunkenheit

Wer sich trotz Volltrunkenheit ans Steuer setzt, muss unter Umständen damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nicht zahlt. Dieses Urteil hat jetzt das Landgericht Dortmund gefällt. Genau wie bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kann die Versicherung auch die Zahlung komplett verweigern. Eine Trunkenheitsfahrt kann jetzt also bald noch teurer und gefährlicher werden, als sie ohnehin schon ist. Was dieses neue Urteil bedeutet und warum es so wichtig sein könnte, erfahrt ihr in unserem Artikel.

Ein Urteil des Landgerichts Dortmund ((Az.: 2 O 370/13) sorgt jetzt für Wirbel, denn es legt fest, dass die Kaskoversicherung nicht zahlen muss, wenn sich ein Autofahrer trotz Volltrunkenheit hinters Steuer gesetzt hat und einen Unfall verursacht. In dem konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der sich mit einem Blutalkoholwert von 2,07 Promille trotzdem noch für fahrtüchtig hielt. Er knallte aber leider mit seinem Wagen gegen einen Baum. Es entstand am Leasing-Fahrzeug, dass über seine Frau bei einer Fremdversicherung versichert war, ein Schaden von knapp 7.800 Euro. Die Frau hatte für den Wagen eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen. Das Gericht hat nun entschieden, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt hat und die Versicherung gar nicht, auch nicht anteilig, zahlen muss. Damit wurde die Klage der Frau abgelehnt. Sie hatte gegen die Versicherung geklagt, die sich weigerte den Schaden zu übernehmen. Die Richter haben damit der Versicherung rechtgegeben und argumentiert, dass man bereits ab einem Wert von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig ist und im Grunde grob fahrlässig handelt. Wer sich also trotzdem hinters Steuer eines Wagens setzt, riskiert, seinen Versicherungsschutz vollständig zu verlieren.

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