Mitte Dezember 2011 stimmte der Bundesrat dem Wechselkennzeichen zu. Ab dem 1. Juli 2012 wird das Wechselkennzeichen dann offiziell gültig.
Dadurch können Autofahrer dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Das Wechselkennzeichen darf vorerst nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm).
Die Wechselkennzeichen sind ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen zu haben. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.
Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen. Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.
[Bild: ADAC]
[…] Genutzt werden kann das Wechselschild jedoch nur, wenn es sich um zwei Fahrzeuge handelt, die der gleichen EU-Fahrzeugklasse angehören. Berücksichtigt werden die Klassen M1, in der Pkw (mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz) […]