Restwert- oder Kilometerabrechnung, Verlust oder Gewinn bei der Rückgabe, wertmindernder Schaden oder mit den Raten bereits gezahlter Verschleiß? Das Kraftfahrzeug-Leasing wirft etliche Fragen auf und hat viele Tücken. Die Verträge lassen unterschiedliche Interpretationen zu und bei der Rückgabe der Autos gibt es nicht selten Streitigkeiten. Deshalb fordert der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit Blick auf den diese Woche stattfindenden Verkehrsgerichtstag (26.-28.1.2011) in Goslar, einheitliche Bewertungskriterien zu entwickeln.
Diese könnten in die Vertragsbedingungen einfließen und als Grundlage für die Zustandsbewertungen der Sachverständigen dienen. Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile fast die Hälfte aller Neuwagen finanziert oder geleast werden, sollten Leasinggeber und das Kfz-Gewerbe dringend einen Kriterienkatalog festlegen, findet der AvD.. Die Verbraucher hätten dann bereits vor Vertragsabschluss Klarheit und könnten eventuell anfallende Zusatzkosten besser einschätzen. Ein großes Problem sei auch, dass die zu Vertragsbeginn veranschlagten Fahrzeugwerte bei Vertragsende aufgrund der angespannten Gebrauchtwagen-Marktsituation häufig nicht mehr zu erzielen sind. Die unter Druck stehenden Händler versuchten, ihre Verluste zu minimieren und die Leasingnehmer stärker daran zu beteiligen.
Um Streit zu vermeiden, rät der Automobilclub, vor der Rückgabe zusätzlich bei einer Werkstatt oder Prüforganisation eine Zustandsbeschreibung einzuholen. Falls beim Fahrzeugverkauf Mehrerlöse erzielt werden, fordert der AvD, die Leasingnehmer am Gewinn zu beteiligen – auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Nach der jetzigen Rechtsprechung sei dies nicht in jedem Fall sichergestellt.