Neuigkeiten aus unserer allseits beliebten Serie „Überraschungen, die gar keine sind„:
Durchfall rechtfertigt doch kein Rasen!
So berichtet zumindest auto-presse.de. In dem geschilderten Fall war eine Autofahrerin auf einer 80 km/h-Kraftfahrtstraße mit Tempo 114 erwischt worden. Die Ausrede des plötzlich auftretenden „dringenden Stuhlgangs“ zog jedoch nicht. Begründung: zum einen befand sich eine Ausfahrt (wie passend) in unmittelbarer Nähe, außerdem hätte der Seitenstreifen (!) zur Verrichtung der Notdurft her halten können. Und mehr noch wusste das Amtsgericht: „Die Geschwindigkeitsübertretung habe so keinen nennenswerten Zeitvorteil gebracht.“