Ich gebe es zu: bei schönem Wetter fahre ich regelmäßig ab und an mit Flip-Flops Auto. Natürlich nur kurze Strecken. Ich war mir allerdings nie 100%-ig sicher, ob das so legal ist. Heute lese ich dann in „Welt kompakt“ (15. Mai 2008): „Autofahren mit Flip-Flops ist erlaubt“. Die Tageszeitung aus dem Hause Axel Springer zitiert in dem Bericht Lilo Blunck, Policenexpertin beim Bund der Versicherten:
„Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für Privatfahrer keine Vorschrift, im Wagen feste Schuhe zu tragen“.
Außerdem sei die Leistung der KFZ-Versicherung von der Fußbekleidung unabhängig. Probleme könnte es jedoch für Dienstfahrer im Falle eines Unfalls geben, denn sie riskieren eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungs- und Dienstvorschriften.
Am sichersten und am besten fährt man jedoch mit richtigem Schuhwerk!