Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute auf den Tisch gehauen: die automatische Erfassung von Auto-Kennzeichen widerspricht dem Grundgesetz. Das Gericht gab damit der Klage von drei Autofahrern aus Hessen und Schleswig-Holstein statt. Die entsprechenden Vorschriften in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es. Die Methode des Kennzeichen-Scannens sei nur bei dringendem Tatverdacht und unter strengen Auflagen zulässig, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. So muss nun jedes (fälschlich) gespeicherte Kennzeichen sofort spurenlos gelöscht werden.
Die automatische Erfassung von Auto-Kennzeichen sollte ursprünglich helfen, Autodiebe und Versicherungsbetrüger aufzuspüren.



















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