Die Richter des Bundesfinanzhofes halten die Neureglung der Pendlerpauschale vom 01.01.2007 für verfassungswidrig. Demnach sollen weiterhin die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung vollständig abgesetzt werden können und nicht erst ab Kilometer 21 wie es die Neureglung vorsieht.
Jetzt muss noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden, die Empfehlung des Bundesfinanzhofs gilt aber als richtungsweisend.
Quelle: www.bundesfinanzhof.de